Pranger von Pillichsdorf

Pillichsdorf hatte in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts das Marktrecht, also wurde am achteckigen Pranger das Richtschwert angebracht, das die Marktfreiheit vor und nach dem Jahrmarkt anzeigte. Wer den Marktfrieden störte oder Diebstahl begang, wurde an den Pranger gestellt. Verbrecher die am Pranger gefesselt waren, wurden von der Bevölkerung verspottet, bespuckt und es kam meistens auch zu Gewalttaten. Solche Pranger mit Richtschwert waren damals in Weinviertler Orten verbreitet als Zeichen der Gerichtsbarkeit.

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